Anzeigetafel mit dem Swisslos-Sportfonds finanzieren
Anzeigetafel mit dem Swisslos-Sportfonds finanzieren: Sätze und Fristen in ZH, BE, AG, SO, BS/BL, LU, SG, TG, Material oder Anlage, Gesuch in 5 Schritten.
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Eine LED-Anzeigetafel ist eine Investition, aber niemand sagt, dass Ihr Verein sie alleine stemmen muss. In der Schweiz gibt es ein erprobtes Förderinstrument, das genau für solche Vorhaben gemacht ist: den Swisslos-Sportfonds. Viele Vereine wissen nicht, dass sie damit substanzielle Beiträge an die Anschaffung erhalten können. Dieser Beitrag zeigt, wie der Sportfonds funktioniert, wie die acht grössten Deutschschweizer Kantone eine Anzeigetafel einordnen und wie Sie das Gesuch so aufsetzen, dass es durchkommt.
Was ist der Swisslos-Sportfonds?
Die Genossenschaft Swisslos betreibt in der Deutschschweiz und im Tessin Lotterien und Sportwetten. Ein Teil des Reingewinns fliesst gemäss Bundesgesetz gemeinnützigen Zwecken zu, darunter Sport, Kultur, Bildung und Soziales. Jeder Kanton verteilt seinen Anteil über einen eigenen Lotterie- bzw. Sportfonds.
Der Sportfonds ist also keine zentrale Schweizer Stelle, sondern kantonal organisiert. Das hat eine wichtige Konsequenz: Die Bedingungen, die Höhe der Beiträge und der Ablauf des Gesuchs unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In der Romandie übernimmt die Loterie Romande eine ähnliche Rolle.
Wer ist gesuchsberechtigt?
Gesuchsberechtigt sind in der Regel:
- Gemeinnützige Sportvereine mit Sitz im jeweiligen Kanton
- Verbände und Sportorganisationen
- Teilweise auch Gemeinden, die Sportinfrastruktur bereitstellen
Kommerzielle Anbieter, Einzelpersonen oder Vereine ohne nachweisbaren Vereinszweck sind meist ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Sportfonds-Mittel fliessen typischerweise in:
- Sportanlagen: Sanierungen, Neubauten, Garderoben, Sportplätze
- Sportmaterial: Sportgeräte, Trainingsmaterial und, je nach Kanton, auch Anzeigetafeln und Resultatanzeigen
- Spitzensportförderung und Nachwuchs
- Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung
Die Förderquote variiert: In manchen Kantonen werden 20 % der anrechenbaren Kosten gewährt, in anderen bis zu 40 % oder mehr, oft mit einer Maximalsumme pro Projekt. Entscheidend ist, ob Ihr Kanton die Anzeigetafel als Sportmaterial oder als Teil einer Sportanlage einstuft (mehr dazu in den häufigen Fragen unten).
Wie hoch ist die Unterstützung?
Konkrete Zahlen lassen sich nicht pauschal nennen, aber ein paar Anhaltspunkte:
- Materialbeiträge liegen in vielen Kantonen bei rund 40 % der anrechenbaren Kosten, häufig mit einem Maximalbetrag von CHF 20'000 pro Gesuch.
- Bei Anlagen arbeiten die Kantone eher mit tieferen Sätzen (20 bis 25 %) und höheren Maximalbeträgen.
- In der Regel gilt: Der Verein muss einen Eigenanteil leisten. Vollfinanzierungen sind die Ausnahme.
Für eine 3 x 2 m LED-Wand von CHF 12'000 bis 15'000 all-in (siehe unseren Beitrag Was kostet ein LED-Scoreboard 2026?) sind bei 40 % also CHF 5'000 bis 6'000 realistisch. Den Rest deckt in der Praxis der Sponsorenverkauf; wie schnell sich die Wand damit refinanziert, rechnet der Beitrag Anzeigetafel durch Sponsoren finanzieren: Rechenbeispiel in CHF vor.
Sportfonds nach Kanton: die Beiträge im Überblick
Wir haben die offiziellen Richtlinien der grössten Deutschschweizer Sportfonds ausgewertet (Stand August 2026, alle Angaben ohne Gewähr, massgeblich sind die kantonalen Richtlinien):
| Kanton | Beitrag an Material/Anzeigetafel | Gesuch & Frist |
|---|---|---|
| Zürich | ca. 40 % via ZKS-Sportmaterialförderung; "Anzeigeeinheiten von Resultatsystemen" sind explizit beitragsberechtigt | Nach dem Kauf, mit Belegen bis 31. Januar des Folgejahres via ZKS-Extranet |
| Bern | max. 40 % der anrechenbaren Kosten; Sportmaterialliste ist abschliessend, Abgrenzung Bau vs. Material vorgängig klären | Material nachträglich bis 31. Dezember des Folgejahres, Bauten vor Baubeginn, online via be.ch/sportfonds |
| Luzern | 20-40 % je nach Einordnung (Primärsportgerät vs. Hilfsmittel), vorab mit der Sportförderung klären; Infrastruktur: 20 %, max. CHF 150'000 | Materialsubvention mit dem jährlichen Betriebsbeitrag bis 15. November übers Sportfonds-Portal; Infrastruktur vor Baubeginn |
| Aargau | 20-35 % je nach Einordnung (Sportgeräte-Merkblatt); als Anlageteil degressiv 10-40 %, max. CHF 200'000 | Material nachträglich (Rechnung max. 3 Jahre alt), ein Gesuch pro Jahr; Bauten zwingend vor Baubeginn, via Swisslos-Sportfonds Aargau |
| St. Gallen | Einzelfallentscheid der Sportfonds-Kommission (Geräte/Material und Anlagen förderfähig) | Online via IG Sport SG; bauliche Gesuche nur alle 24 Monate |
| Thurgau | ca. 40 % der Anschaffungskosten, max. CHF 20'000 (Anschaffungen ab CHF 3'000) | Vor der Bestellung oder bis 1 Jahr danach, online beim Sportamt Thurgau |
| Solothurn | 40 % der Auslagen für Sportmaterial/-geräte, max. CHF 20'000 | Online via Kanton Solothurn |
| Basel-Stadt / Baselland | je nach Kanton, Einzelfallentscheid; Basel-Stadt weist geförderte Anzeigetafel-Projekte in seinen offenen Daten aus | Sportamt Basel-Stadt bzw. Sportamt Baselland; geförderte Projekte BS unter data.bs.ch |
| Zug | Direktes Sportmaterial bis 50 %, indirektes bis 25 % (Einstufung im Einzelfall); Infrastruktur 25 % | Material inkl. Belegen innert 12 Monaten nach Anschaffung via zg.ch/gesuche |
Zwei Muster fallen auf: Materialbeiträge liegen fast überall bei 40 Prozent, und mehrere Kantone (Zürich, Bern, Aargau, Zug) erstatten Material auch nachträglich, während Bauprojekte praktisch überall ein Gesuch vor Baubeginn verlangen. Klären Sie die Einordnung Ihrer Anzeigetafel (Material oder Anlageteil) im Zweifel vorab telefonisch mit der Fachstelle, das entscheidet oft über den Beitragssatz.
Die Kantone im Detail
Die kantonalen Suchanfragen ("Sportfonds Kanton Bern Material", "Swisslos Sportfonds Aargau") zeigen: Vereine suchen nach ihrem Kanton, nicht nach der Schweiz. Hier die Besonderheiten je Kanton, jeweils mit dem offiziellen Einstieg.
Zürich
Im Kanton Zürich läuft die Sportmaterialförderung über den Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Drehscheibe des Sportfonds. Die ZKS-Liste nennt "Anzeigeeinheiten von Resultatsystemen" ausdrücklich als beitragsberechtigt, der Beitrag liegt bei rund 40 %. Das Gesuch wird nach dem Kauf mit Belegen über das ZKS-Extranet eingereicht, Frist ist der 31. Januar des Folgejahres. Einstieg: ZKS Sportmaterial.
Bern
Der Sportfonds des Kantons Bern arbeitet mit einer abschliessenden Sportmaterialliste: "Beitragsberechtigte können für das gesamte aufgelistete Material in allen aufgeführten Sportarten Gesuche stellen." Was nicht auf der Liste steht, wird nicht als Material gefördert. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung, ob Ihre Anzeigetafel auf der Liste steht oder ob sie als Teil einer Sportanlage eingereicht werden muss. Materialgesuche werden nach der Anschaffung online eingereicht, bis zum 31. Dezember des Folgejahres; der Beitrag beträgt maximal 40 %. Einstieg: Sportfonds Kanton Bern.
Aargau
Der Swisslos-Sportfonds Aargau unterscheidet zwischen Sportgeräten (Merkblatt, 20 bis 35 % je nach Einordnung) und Anlageteilen (degressiv 10 bis 40 %, max. CHF 200'000). Materialgesuche sind nachträglich möglich, die Rechnung darf maximal drei Jahre alt sein, pro Jahr ist ein Gesuch möglich. Bauten müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Einstieg: Swisslos-Sportfonds Aargau.
Solothurn
Solothurn fördert Sportmaterial und Sportgeräte mit 40 % der Auslagen, maximal CHF 20'000. Das Gesuch wird online beim Departement des Innern eingereicht. Einstieg: Swisslos-Sportfonds Solothurn.
Basel-Stadt und Baselland
Beide Basel führen eigene Sportfonds, die Gesuche laufen über das Sportamt Basel-Stadt bzw. das Sportamt Baselland; Beitragssätze und Fristen sind je nach Kanton und Projekt unterschiedlich und werden im Einzelfall festgelegt. Ein Beleg, dass Anzeigetafeln gefördert werden: Der Kanton Basel-Stadt publiziert seine Sportfonds-Beiträge als offenen Datensatz, darin ist ein Projekt "Anzeigetafel" des Schwimmvereins beider Basel mit je rund CHF 34'900 in den Jahren 2022 und 2023 ausgewiesen.
Luzern
Luzern fördert Material mit 20 bis 40 %, je nachdem, ob die Anzeigetafel als Primärsportgerät oder als Hilfsmittel eingestuft wird; klären Sie das vorab mit der Sportförderung. Infrastruktur wird mit 20 % (max. CHF 150'000) unterstützt. Die Materialsubvention wird zusammen mit dem jährlichen Betriebsbeitrag bis 15. November über das Sportfonds-Portal beantragt, Infrastrukturgesuche vor Baubeginn. Einstieg: Sportfonds Luzern.
St. Gallen
In St. Gallen entscheidet die Sportfonds-Kommission im Einzelfall; Geräte, Material und Anlagen sind förderfähig. Gesuche werden online über die IG Sport St. Gallen eingereicht, bauliche Gesuche sind nur alle 24 Monate möglich. Einstieg: IG Sport SG.
Thurgau
Der Thurgau zahlt rund 40 % der Anschaffungskosten, maximal CHF 20'000, für Anschaffungen ab CHF 3'000. Das Gesuch kann vor der Bestellung oder bis ein Jahr danach eingereicht werden. Einstieg: Sportamt Thurgau.
Schritt für Schritt zum Gesuch
1. Zuständige Stelle identifizieren
Suchen Sie online nach "Sportfonds" oder "Swisslos Sportfonds" in Kombination mit Ihrem Kanton. Meist landen Sie beim kantonalen Sportamt oder beim Kantonalverband. Dort finden Sie die aktuellen Richtlinien und Gesuchsformulare.
2. Bedingungen prüfen
Lesen Sie die Richtlinien vor dem Gesuch. Typische Punkte:
- Mindestinvestitionssumme (oft CHF 3'000 bis CHF 10'000)
- Eingabefristen (manche Kantone arbeiten mit fixen Terminen, andere laufend)
- Vorgaben zu Eigenleistungen und Mitfinanzierung
- Bestätigungen wie Vereinsstatuten, Mitgliederzahlen oder Aktivitätsnachweis
3. Projekt sauber dokumentieren
Ein gutes Gesuch enthält in der Regel:
- Beschreibung des Vorhabens: Was genau wird angeschafft und warum?
- Begründung des Nutzens: Wie profitieren Mitglieder, Zuschauer, Nachwuchs, die Region?
- Detaillierte Offerte
- Finanzierungsplan: Eigenmittel, Sponsoren, weitere Beiträge, Sportfonds-Beitrag
- Zeitplan der Umsetzung
- Vereinsunterlagen: Statuten, letzter Jahresbericht, Jahresrechnung
4. Gesuch einreichen: Timing je nach Kanton
Wichtig: Bei Bauprojekten verlangen praktisch alle Kantone das Gesuch vor Baubeginn. Bei reinen Materialanschaffungen erstatten mehrere Kantone (etwa Zürich, Bern, Aargau und Zug) auch nachträglich gegen Belege, mit klaren Fristen (siehe Tabelle oben). Prüfen Sie die Frist Ihres Kantons, bevor Sie bestellen.
5. Bewilligung abwarten und sauber abrechnen
Nach der Bewilligung folgt die Umsetzung. Heben Sie alle Belege, Rechnungen und Fotos auf, diese werden für die Schlussabrechnung benötigt. Erst danach wird der Beitrag in der Regel ausbezahlt.
Tipps für ein erfolgreiches Gesuch
- Frühzeitig planen: Rechnen Sie mit 2 bis 6 Monaten Bearbeitungszeit, je nach Kanton und Sitzungsrhythmus der Vergabekommission.
- Mehrere Finanzierungsquellen kombinieren: Sportfonds, Gemeinde, lokale Stiftungen, Sponsoren, Eigenmittel. Ein durchdachter Mix wirkt professionell.
- Mieten statt kaufen prüfen: Wer die Anzeigetafel nur für ein Turnier braucht, fährt mit Miete günstiger und braucht kein Gesuch; die Rechnung steht im Beitrag Anzeigetafel mieten oder kaufen?.
- Den Nutzen für die Region betonen: Eine Anzeigetafel, die auch von Schulen, der Gemeinde oder bei Anlässen genutzt werden kann, hat höhere Chancen.
- Sauberes Layout im Gesuch: Eine übersichtliche, professionell aufbereitete Projektmappe macht Eindruck.
Weitere Schweizer Förderquellen
Neben dem Sportfonds lohnt sich ein Blick auf:
- Gemeinde- und Standortförderung: Viele Gemeinden unterstützen Vereinsinfrastruktur direkt.
- Crowdfunding: Plattformen wie lokalhelden.ch (Raiffeisen) werden auch für Anzeigetafel-Projekte genutzt.
- Swiss Olympic / nationale Verbände: vor allem für leistungssportlich aktive Vereine.
- Lokale und regionale Stiftungen: über Plattformen wie stiftungschweiz.ch auffindbar.
Häufige Fragen
Sportmaterial oder Sportanlage: wie wird die Anzeigetafel eingestuft?
Das entscheidet jeder Kanton selbst, und es bestimmt den Beitragssatz und den Zeitpunkt des Gesuchs. Zürich führt "Anzeigeeinheiten von Resultatsystemen" explizit als Sportmaterial. Bern arbeitet mit einer abschliessenden Sportmaterialliste: Steht die Anzeigetafel nicht darauf, muss sie als Teil einer Sportanlage eingereicht werden, und zwar vor Baubeginn. Luzern und Aargau kennen abgestufte Sätze je nach Einordnung. Faustregel: mobile oder aufgeschraubte Anzeigetafeln eher Material, fest fundamentierte LED-Wände mit Mast und Stromanschluss eher Anlage. Fragen Sie vor der Bestellung bei der Fachstelle nach.
Zahlt der Swisslos-Sportfonds überhaupt an Anzeigetafeln?
Ja, das ist belegt: Basel-Stadt weist in seinen offenen Daten ein gefördertes Anzeigetafel-Projekt aus, und die ZKS-Liste in Zürich nennt Resultatanzeigen ausdrücklich.
Muss das Gesuch vor dem Kauf eingereicht werden?
Bei Sportanlagen ja, praktisch überall. Bei Sportmaterial erstatten Zürich, Bern, Aargau, Thurgau und Zug auch nachträglich, jeweils mit eigener Frist (siehe Tabelle). Wer unsicher ist, reicht vor der Bestellung ein.
Wie viel bleibt nach dem Sportfonds-Beitrag zu finanzieren?
Bei 40 % Beitrag auf eine 3 x 2 m Wand für CHF 14'000 bleiben rund CHF 8'400. Mit 8 bis 12 Sponsorenplätzen auf der Anzeigetafel ist dieser Rest in ein bis zwei Saisons gedeckt; das Rechenbeispiel zeigt die Details.
Fazit: Förderung ist kein Geheimnis, aber es braucht Sorgfalt
Der Swisslos-Sportfonds ist ein wertvolles Instrument, um die Anschaffung einer Anzeigetafel spürbar günstiger zu machen. Die Hürden sind überschaubar, aber Vorbereitung lohnt sich: ein gut dokumentiertes Gesuch mit nachvollziehbarem Nutzen, sauberem Finanzierungsplan und realistischen Offerten hat deutlich höhere Erfolgschancen.
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